ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGE
Grundlegendes
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast/Kunden/Veranstalter, nachfolgend Gast genannt, und der/dem MEWS Goosebump AG (AG / GmbH) als Betreiberin des MEWS Goosebump AG, im Folgenden als Gastgewerbe bezeichnet.
Der Einfachheit halber wird in diesen AGB - egal in Bezug auf welche Leistung - immer von Vertrag gesprochen.
Es gelten ausschliesslich die bei Vertragsschluss gültigen Geschäftsbedingungen des Gastgewerbes. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes kommen nur zur Anwendung, wenn dies vor Vertragsunterzeichnung ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen AGB-Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Zürich Zürich Gerichtsstand, sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht.
Es kommt für alle Vertrags-, Reserverations-, allfälligen Zusatzvereinbarungen und allgemeinen Bedingungen ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Gastgewerbes.
Definitionen
Gruppen: Gruppen im Sinne dieser AGB sind Reisegruppen mit einer Mindestzahl von __ gebuchten Personen.
Schriftliche Bestätigungen: Als schriftliche Bestätigungen gelten auch Fax- und E-Mail Nachrichten.Vertragspartner sind der Gast und das Gastgewerbe.
Vertragsgegenstand / Geltungsbereich
Der Vertrag über die Miete von Zimmern, Seminarräumen, Flächen sowie den Bezug von sonstigen Lieferungen und Leistungen kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Gastes oder konkludent zustande.
Eine Reservation, die am Anreisetag selbst erfolgt, ist im Augenblick der Annahme durch das Gastgewerbe verbindlich.
Vertragsänderungen werden für das Gastgewerbe erst durch eine (schriftliche) Rückbestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch den Gast sind unwirksam.
Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gastgewerbes.
Leistungsumfang
Der Leistungsumfang des Vertrags bestimmt sich nach der individuell vorgenommenen und bestätigten Reservation des Gastes.
Der Gast hat - andere vertragliche Vereinbarungen vorbehalten - keinen Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer.
Sollten trotz einer bestätigten Reservation keine Zimmer im Gastgewerbe verfügbar sein, so muss das Gastgewerbe den Gast rechtzeitig informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahe gelegenen Gastgewerbe einer vergleichbaren oder höheren Kategorie anbieten.
Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen zu Lasten des Gastgewerbes. Lehnt der Gast das Ersatzzimmer ab, so hat das Gastgewerbe vom Gast bereits erbrachte Leistungen (z.B. Anzahlungen) umgehend zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Gastes bestehen nicht.
Nutzungsdauer
Vorbehältlich anderer Vereinbarungen steht dem Gast das Recht zu, die gemieteten Räume ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetags bis 15:00 Uhr des Abreisetages zu nutzen.
Bei einer Anreise nach 15:00 Uhr, muss das Gastgewerbe am Anreisetag bis spätestens 15:00 Uhr telefonisch oder schriftlich vom Gast über die spätere Anreise orientiert werden, ansonsten das Gastgewerbe frei über die Zimmer verfügen kann.
Ein Zimmerbezug bis 15:00 Uhr zählt als volle Übernachtung.
Bei einer verspäteten Freigabe des Zimmers durch den Gast von 2 Stunden und mehr kann das Gastgewerbe für die vertragsüberschreitende Nutzung 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Gastes auf ordentliche Weiterbenutzung der Flächen werden hierdurch nicht begründet; die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt vorbehalten.
Das Gastgewerbe behält sich im Falle des verspäteten Verlassens des Zimmers vor, die Gegenstände des Gastes aus dem Zimmer zu entfernen und an einem geeigneten Ort im Gastgewerbe kostenpflichtig aufzubewahren.
Optionen
Optionsdaten sind für beide Parteien verbindlich. Das Gastgewerbe kann nach ungenutztem Ablauf der Optionsfrist ohne weitere Mitteilung über die optierten Zimmer/Räume oder Leistungen verfügen.
Die Bestätigung muss spätestens am letzten Tag der Optionsfrist beim MEWS Goosebump AG eingetroffen sein.
Preise / Zahlungspflicht
Die vom Gastgewerbe kommunizierten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer, allfällige Kurtaxen und andere Abgaben mit ein.
Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Gastgewerbes zu zahlen. Dies gilt auch für Bestellungen von seinen Begleitern und Besuchern.
Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. Preisangaben in Fremdwährungen sind Richtwerte und werden zum jeweiligen Tageskurs verrechnet. Gültigkeit haben jeweils diejenigen Preise, die vom Gastgewerbe bestätigt werden.
Die Preise können vom Gastgewerbe geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Gastgewerbes oder der Aufenthaltsdauer der Gäste veranlasst.
Je nach Vereinbarung bzw. ab einem Reservationsbetrag von CHF 7.- kann das Gastgewerbe eine Anzahlung von _50% des gesamten Buchungsbetrags verlangen. Die Anzahlung ist als Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt zu verstehen.
Das Gastgewerbe kann anstelle einer Anzahlung auch eine Kreditkartengarantie verlangen.
Eine Vorauszahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Reservationsbestätigung zu überweisen. Erfolgt die Reservation kurzfristiger, so verlangt das Gastgewerbe eine Kreditkartengarantie über den gesamten Buchungsbetrag.
Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Leistung der Kreditkartengarantie kann das Gastgewerbe vom Vertrag (inkl. aller Leistungsversprechungen) unverzüglich (ohne Mahnung) zurücktreten und die unter Ziffer 10 dieser AGB aufgeführten Annullierungskosten verlangen.
Dem Gastgewerbe steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistungen gegenüber dem Gast zu.
Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund zusätzlicher Leistungen des Gastgewerbes für den Gast und/oder die ihn begeleitenden Personen entstanden sind. Die Schlussrechnung ist - vorbehältlich anderer Vereinbarungen - spätestens anlässlich des Check-outs am Abreisetag in Schweizer Franken bar oder per akzeptierter Kreditkarte zu bezahlen.
Für jede Mahnung kann das Gastgewerbe eine Mahngebühr von CHF 30.- erheben.
Gegenüber Forderungen des Gastgewerbes ist die Verrechnungseinrede ausgeschlossen.
Rücktritt durch das Gastgewerbe
Bis und mit 7 Tage/Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gasts kann das Gastgewerbe ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.
Ferner ist das Gastgewerbe berechtigt, jederzeit aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch unverzügliche einseitige und schriftliche Erklärung ausserordentlich und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten:
Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:
• eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wird während der vom Gastgewerbe gesetzten Frist nicht geleistet;
• höhere Gewalt oder andere vom Gastgewerbe nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages objektiv unmöglich machen;
• Zimmer oder Räume, die unter irreführender oder falscher Angabe, z.B. in der Person des Gasts oder des Gebrauchs- oder Aufenthaltzwecks, gebucht oder genutzt werden;
• das Gastgewerbe begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer Gastgewerbegäste oder das Ansehen des Gastgewerbes beeinträchtigen kann;
• der Gast zahlungsunfähig geworden ist (Konkurs oder fruchtlose Pfändung) oder er seine Zahlungen eingestellt hat;
• der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.
Bei einem Rücktritt des Gastgewerbes aus den vorgenannten Gründen erwächst dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz und die Entschädigung für die gebuchten Leistungen bleibt grundsätzlich geschuldet.
Schadenminderung
Das Gastgewerbe ist bestrebt, für annullierte Reservationen, die nicht in Anspruch genommenen Leistungen anderweitig zu vergeben.
Verunmöglichte Anreise
Kann der Gast in Folge höherer Gewalt (Hochwasser, Lawinienabgang, Erdbeben etc.) nicht oder nicht rechtzeitig anreisen, so ist er nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die versäumten Tage zu bezahlen.
Der Gast muss die Unmöglichkeit der Anreise beweisen.
Die Zahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt jedoch ab dem Moment der Anreisemöglichkeit wieder auf.
Vorzeitige Abreise
Reist der Gast vorzeitig ab, so ist das Gastgewerbe berechtigt, die gesamten gebuchten Leistungen zu 100% in Rechnung zu stellen.
Das Gastgewerbe ist bestrebt, bei einer vorzeitigen Abreise die nicht in Anspruch genommenen Leistungen anderweitig zu vergeben. Sofern das Gastgewerbe die nicht in Anspruch genommenen Leistungen im vereinbarten Zeitraum anderweitig Dritten gegenüber erbringen kann, reduziert sich der Rechnungsbetrag des Gastes um den Betrag, den diese Dritten für die annullierte Leistung zahlen.
Aufenthalt / Schlüssel / Sicherheit / Internet / Rauchen
Das Gastgewerbezimmer ist ausschliesslich für den registrierten Gast reserviert. Das Überlassen des Zimmers an eine Drittperson oder die Nutzung durch eine zusätzliche Person bedarf der (schriftlichen) Genehmigung des Gastgewerbes.
Durch den Abschluss eines Vertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume und der Einrichtungen des Gastgewerbes durch alle gebuchten Personen, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Gast hat seine Rechte gemäss allfälligen Gastgewerbe- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.
Die/Der vom Gastgewerbe abgegebene Zimmerkarte/-schlüssel bleibt Eigentum des Gastgewerbes und ermöglicht einen 24-Stunden Zutritt zum Gastgewerbe. Der Verlust der Karte/des Schlüssels ist umgehend an der Rezeption zu melden. Eine beschädigte Karte wird mit CHF 50.- und der Verlust der Karte/Schlüssel mit CHF 50.- dem Gast in Rechnung gestellt.
Für einen Zugang zum Internet muss der Gast an der Rezeption seine persönlichen Logindaten beziehen. Diese Dienstleistung ist für alle Gäste kostenlos.
Optional: Diese Dienstleistung wird gemäss separater Aufstellung bei der Abreise in Rechnung gestellt.
Der Gast trägt die Verantwortung für den Gebrauch seiner Logindaten. Er haftet für Missbrauch und illegales Verhalten bei der Internetnutzung.
Das Rauchen ist im gesamten Gastgewerbe Untersagt.
Verlängerung des Aufenthaltes
Vorbehältlich anderer Absprachen hat der Gast keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird.
Kann der Gast am Tag der Abreise das Gastgewerbe nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare aussergewöhnliche Umstände / höhere Gewalt (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Vertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch zu den bisherigen Konditionen verlängert.
Annullationsbestimmungen
Eine Annullation der Reservation bedarf der schriftlichen Zustimmung des Gastgewerbes. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Entscheidend für die Berechnung der zu zahlenden Annullationsgebühr ist das Eintreffen der schriftlichen Annullation des Gasts beim Gastgewerbe.
Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ohne dass eine genehmigte Annullation vorliegt oder erfolgen Um- bzw. Abbestellungen von bestimmten reservierten Leistungen, so kann das Gastgewerbe die folgenden Annullationsgebühren in Rechnung stellen.
Speisen und Getränke
Sämtliche Speisen und Getränke sind ausschliesslich vom Gastgewerbe zu beziehen.
In Sonderfällen (Spezialitäten, usw.) kann hierüber eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In einem solchen Fall ist das Gastgewerbe berechtigt, eine Servicegebühr bzw. ein Korkengeld (siehe separate Aufstellung) zu verlangen.
- Abwicklung von Veranstaltungen
Soweit das Gastgewerbe für den Gast auf dessen Veranlassung technische und andere Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es auf Rechnung des Gasts.
Der Gast haftet für die sorgfältige Behandlung und die ordnungsgemässe Rückgabe der Einrichtungen. Das Gastgewerbe wird vom Gast von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen freigestellt.
Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen und Geräten des Gasts unter Nutzung des Stromnetzes des Gastgewerbes bedarf der vorherigen schriftlichen Bewilligung des Gastgewerbes. Durch die Verwendung dieser Geräte und Anlagen auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Gastgewerbes gehen zu Lasten des Gasts, soweit das Gastgewerbe diese nicht selbst zu vertreten hat. Die durch die Nutzung der elektrischen Anlagen und Geräte entstehenden Stromkosten kann das Gastgewerbe pauschal erfassen und berechnen.
Der Gast ist mit Einwilligung des Gastgewerbes berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Gastgewerbe Anschluss- und Verbindungsgebühren (siehe separate Aufstellung) verlangen.
Störungen an vom Gastgewerbe zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden auf Anzeige des Gastes hin schnellstmöglichst beseitigt. Soweit das Gastgewerbe die Störungen nicht zu vertreten hat, werden durch Störungen weder Leistungsansprüche gemindert noch Haftungen begründet.
Der Gast hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Bewilligungen auf eigene Kosten einzuholen. Ihm obliegt die Einhaltung der Bewilligungen sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Zusammenhang mit der Veranstaltung. Bussgelder wegen eines Verstosses gegen die Bewilligungen sind vom Gast zu zahlen.
Der Gast hat die im Zusammenhang mit Musikdarbietung und Beschallung erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z.B. SUISA) abzuwickeln.
- Durch den Gast eingebrachte Gegenstände
Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gasts in den Veranstaltungsräumen bzw. auf dem Gastgewerbeareal. Das Gastgewerbe übernimmt keine Bewachungs- und Aufbewahrungspflicht. Das Gastgewerbe übernimmt für den Verlust, Untergang oder Beschädigung der eingebrachten Gegenstände keine Haftung, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Gastgewerbes. Die Versicherung mitgebrachter Gegenstände obliegt dem Gast.
Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Gastgewerbe ist berechtigt, dafür einen amtlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen vorher mit dem Gastgewerbe abzusprechen.
Die eingebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach dem Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Zurückgelassene Gegenstände darf das Gastgewerbe auf Kosten des Gasts entfernen und / oder einlagern lassen. Ist die Entfernung mit unverhältnismässig hohem Aufwand verbunden, kann das Gastgewerbe die Gegenstände im Veranstaltungsraum belassen und für die Dauer des Verbleibs dem Gast die übliche Raummiete in Rechnung stellen.
Verpackungsmaterial (Karton, Kisten, Kunststoff etc.), welches in Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch den Gast oder Dritte anfällt, muss vom Gast entsorgt werden. Sollte der Gast Verpackungsmaterial im Gastgewerbe zurücklassen, ist das Gastgewerbe zur Entsorgung auf Kosten des Gasts berechtigt.
- Handlungen, Benutzung und Haftung
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- Gastgewerbe
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Das Gastgewerbe bedingt die Haftung gegenüber dem Gast im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für leichte und mittlere Fahrlässigkeit weg und haftet nur bei absichtlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gastgewerbes auftreten, wird sich das Gastgewerbe auf unmittelbare Anzeige des Gastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt es der Gast, rechtzeitig einen Mangel dem Gastgewerbe anzuzeigen, so besteht kein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts.
Das Gastgewerbe haftet für die eingebrachten Sachen der Gäste gemäss den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Betrage von Fr. 1'000.-. Für leichte und mittlere Fahrlässigkeit haftet das Gastgewerbe nicht. Werden Kostbarkeiten (Schmuck etc.), Bargeld oder Wertpapiere dem Gastgewerbe nicht zur Aufbewahrung übergeben, so ist die Haftung des Gastgewerbes im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wegbedungen. Das Gastgewerbe empfiehlt, Geld und Wertgegenstände grundsätzlich im Safe der Rezeption aufzubewahren.
Wird ein allfälliger Schaden dem Gastgewerbe nicht sofort nach seiner Entdeckung angezeigt, so gehen die Ansprüche des Gastes unter.
Das Gastgewerbe haftet unter keinem Rechtstitel für Leistungen, welche es dem Gast lediglich vermittelt hat.
Das Gastgewerbe lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung des durch Dritte eingebrachten Materials ab.
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- Gast
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Der Gast haftet gegenüber dem Gastgewerbe für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, Begleiter bzw. seine Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ohne dass das Gastgewerbe dem Gast ein Verschulden nachweisen muss.
Der Gast ist für den korrekten Gebrauch und die ordnungsgemässe Rückgabe sämtlicher technischer Hilfsmittel / Einrichtungen verantwortlich, die ihm das Gastgewerbe zur Verfügung stellt oder in dessen Auftrag über Dritte beschafft, und haftet für Schäden und Verluste.
Der Gast haftet für veranlasste Leistungen und Auslagen des Gastgewerbes gegenüber Dritten.
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- Dritter
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Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Gastgewerbe gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Solidarschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
- Erkrankung oder Tod des Gastes
Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Gastgewerbe, so benachrichtigt das Gastgewerbe auf Wunsch des Gastes einen Arzt. Ist der Gast nicht mehr handlungsfähig und hat das Gastgewerbe Kenntnis von der Erkrankung, so erfolgt die Benachrichtigung durch das Gastgewerbe.
Die medizinische Betreuung erfolgt in jedem Fall auf Kosten des Gastes.
Mit dem Tod des Gastes endet der Vertrag mit dem Gastgewerbe.
- Tierhaltung
Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Gastgewerbes und gegen eine besondere Vergütung in das Gastgewerbe mitgebracht werden.
Der Gast, der ein Tier in das Gastgewerbe mitbringt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäss zu halten bzw. zu beaufsichtigen oder auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen.
Der Gast muss über eine entsprechende Tierhalterversicherung für sein Tier verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist bei Aufforderung dem Gastgewerbe vorzulegen.
Alternativ: In den Gesellschafts-, Restaurant- und Veranstaltungsräumen sowie im Wellnessbereich des Gastgewerbes dürfen sich keine Tiere aufhalten.
- Fundsachen
Fundsachen werden bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis der Wohn-/ Geschäftsadresse nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Gast.
Fundgegenstände, welche nicht zuordbar sind, werden für drei Monate aufbewahrt.
- Weitere Bestimmungen
Wünscht der Gast Leistungen, die nicht vom Gastgewerbe selbst erbracht werden, so handelt das Gastgewerbe lediglich als Vermittler.
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Soweit diese abgeändert werden können, gilt für Schadenersatzansprüche des Gastes eine absolute Verjährung von 6 Monaten nach Abreise.
Anzeigen in Medien (wie Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet) mit Hinweis auf Veranstaltungen im Gastgewerbe, mit oder ohne Verwendung des unveränderten Firmenlogos, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das Gastgewerbe.
INTERNE REVIEW-FRAGEN
1. Check-in / Check-out Zeiten
14.00 / 12.00
2. Anzahlung von Events
50% bei Bestätigung
3. Stornierungsbedingungen
4. Haustiere
Sind erlaubt
5. Zahlungsmethoden
Visa / Mastercard /